Rechtsanwaltkanzlei Kutschke




















Im Wohnraummietrecht geht es für den einen um die Wertschöpfung und Sicherung seiner Investition, für den anderen um den Schutz eines existenziellen Grundbedürfnisses.

Aufgrund der zahlreichen und immer wieder veränderten Rechtsprechung ist kompetenter Rat hier zwingend erforderlich. Ich entwerfe und prüfe für Sie die Mietverträge oder Änderungsverträge, setze Miet- oder Betriebskostenforderungen sowie Mieterhöhungen durch, stehe Ihnen bei einer Modernisierung der Wohnräume beratend zur Seite, und kümmere mich um die Folgen, die aus der Beendigung eines Mietverhältnisses resultieren. Ich prüfe insbesondere die Rechtmäßigkeit von Modernisierungsankündigungen und helfe beim Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen. Besonderes Augenmerk richte ich zudem auf die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung und die Beratung bei Vermieterwechsel, Zwangsverwaltung und Insolvenz.

Bei der Beendigung des Mietverhältnisses kommt es darauf an, welche Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter bestehen, sei es die Räumung, Rückbaupflicht, Durchführung von Schönheitsreparaturen und nicht zuletzt die Aufrechnung mit der Kaution.

Ich betreue sowohl Vermieter als auch Mieter.