Rechtsanwaltkanzlei Kutschke




















Im Ausländerrecht steht die persönliche Lebenssituation des Mandanten im Vordergrund. Meine Tätigkeit erstreckt sich daher auf alle Bereiche, die im Zusammenhang mit Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit von Ausländern stehen.

Gegenstand des Ausländerrechts sind vornehmlich Bestimmungen über die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung, die Erwerbstätigkeit, die Integration, die soziale Sicherung und das Steuerrecht.

Wir setzen Ihre Ansprüche durch, helfen bei der Erlangung des Visums, einer Aufenthaltserlaubnis, der Niederlassungserlaubnis oder Duldung. Soll ein Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung oder Ehegattennachzug beantragt werden, berate ich Sie hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen in Deutschland und den Vorgaben des Heimatlandes.

In allen diesen Bereichen ist es wichtig, schon rechtzeitig vor dem Ergehen einer behördlichen Entscheidung Kontakt mit den zuständigen Behörden herzustellen, um nachteilige Behördenentscheidungen zu vermeiden. Eine einmal ergangene negative Entscheidung der Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung auf dem Rechtsweg zu korrigieren, erweist sich regelmäßig weit schwieriger, als die begehrte Entscheidung durch zielgerichtetes Tätigwerden vor der Behörde direkt zu erlangen.

Ein ausländerrechtlicher Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung vietnamesischer und thailändischer Mandanten. Die besonderen Voraussetzungen die sowohl die deutsche Auslandsvertretung in Hanoi/Bangkok, die Ausländerbehörde in Berlin als auch die zuständigen Behörden in Vietnam/Thailand aufstellen werden tagesaktuell in die rechtlich Prüfung einbezogen.

Für die Begleitung der Formalitäten vorort stehen kompetente Kooperationsanwälte in Vietnam, Thailand und Hong Kong zur Verfügung.