Rechtsanwaltkanzlei Kutschke




















Das Gewerbemietrecht gehört zu einem Schwerpunkt der Kanzlei.

Im Gewerbemietrecht steht die Werthaltigkeit der Immobilie auf lange Sicht im Vordergrund. Deshalb ist der „wasserdichte“ Gewerberaummietvertrag, welcher vor Gericht Bestand haben muss, von großer Bedeutung. Ich berate Sie kompetent bei der Gestaltung und Begründung des Gewerberaummietverhältnisses und verhandele mit Ihren zukünftigen Partnern.

Ihre individuellen Bedürfnisse finden selbstverständlich Berücksichtung, sei es das Begehren nach Erhöhung der Miete, Konkurrenzschutz oder Betriebskostenabrechnung.

Ich setze Ihre Ansprüche durch, helfe bei Mietmängeln, Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtungen. Soll ein Mietverhältnis beendet werden, berate ich Sie hinsichtlich der Abwicklung.

Besonderes Augenmerk richte ich hierbei auf die wirtschaftlichen Ziele meiner Mandanten und ziehe die Randbereiche, wie das Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckungsrecht in die Bearbeitung des Falles mit ein.