Rechtsanwaltkanzlei Kutschke




















Im anwaltlichen Forderungseinzug geht es zum einen um die Steigerung der Liquidität durch die Einhaltung der Zahlungsziele und um den rechtzeitigen Schutz vor insolvenzbedingtem Forderungsausfall.

Meine Tätigkeit im Bereich des Forderungseinzugs bezieht sich sowohl auf das Gebiet des gewerblichen als auch des privaten Inkasso. Selbstverständlich übernehme ich Ihren Forderungseinzug im vorgerichtlichen und im gerichtlichen Verfahren.

Sobald ein Zahlungsziel überschritten ist, das Mahnverfahren eingeleitet wurde oder eine Forderung bereits tituliert ist, übersenden Sie mir bitte die der Forderung zugrunde liegende Rechnungen sowie die gegebenenfalls bereits geführte Korrespondenz. Nach Erhalt Ihrer Unterlagen leite ich zeitnah die notwendigen rechtlichen Schritte gegen den Schuldner ein.

Die Kosten des Forderungseinzugs trägt in der Regel der Schuldner. Für den Fall des Totalausfalls der Forderung treffe ich mit Ihnen – je nach Umfang der Beauftragung - individuelle Honorarvereinbarungen, die der jeweiligen Kostensituation gerecht wird.